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Erstellt: Januar 2004

Quelle: www.frankfurt.de

Das Krankheitsbild entspricht genau dem von Moritz.

Information zum Rotavirus

Wie äußert sich die Erkrankung?

Rotaviren sind häufige Erreger akuter Durchfallerkrankungen und kommen oft bei Kleinkindern in den Wintermonaten vor. Bei Säuglingen, Kleinkindern, alten Menschen und abwehrgeschwächten Patienten können sie einen starken Durchfall auslösen, der u. U. zu einem lebensbedrohlichen Flüssigkeitsverlust führt.
Die Erkrankung beginnt etwa 1 – 3 Tage nach der Ansteckung mit plötzlichem Brechreiz, Erbrechen und schwerem Krankheitsgefühl. Es treten wässrige Durchfälle (gelbe bis braune Farbe) ohne Blut- oder Schleimbeimengungen auf. Die Durchfälle können zu großen Flüssigkeits und Salzverlusten führen. Es tritt nur selten Fieber auf.
Die Krankheitsdauer beträgt in der Regel 3 – 9 Tage. Bei Säuglingen unter 6 Monaten verläuft die Erkrankung im Regelfall milder. Solange Erreger ausgeschieden werden, besteht Ansteckungsgefahr, auch wenn keine Krankheitssymptome mehr bestehen.
In der Regel werden nach 8 Tagen keine Erreger mehr ausgeschieden. In seltenen Fällen können die Erreger von Frühgeborenen und abwehrgeschwächten Patienten bis zu 30 Tagen ausgeschieden werden.

Welche Übertragungswege sind bekannt?

Die Infektion mit dem Rotavirus erfolgt hauptsächlich direkt von Mensch zu Mensch. Die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Bei unzureichender Hygiene, (z. B. nach dem Toilettenbesuch), können die Viren dann über die Hände auf andere Menschen übertragen werden (fäkal-orale Übertragung, sog. Schmierinfektion). Eine aerogene Infektion (Infektion beim Sprechen und Husten) ist auch möglich.

Wie wird die Infektion behandelt?

In aller Regel reicht eine Behandlung der Beschwerden aus (sog. symptomatische Behandlung). Trinken Sie ausreichend, um Flüssigkeits- und Salzverluste, die durch Erbrechen und Durchfall entstehen, auszugleichen (z. B. Cola und Salzstangen, Bananen). Achten Sie auf Bettruhe und körperliche Schonung. In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Infusionen notwendig sein.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?

Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
Desinfizieren Sie ihre Hände mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel, wenn Sie den Stuhl oder das Erbrochenen eines an Rotaviren Erkrankten berührt haben.
Verwenden Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife verwenden oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern benutzen.
In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Einmalhandtücher und Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwendet werden.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? *

Kinder unter sechs Jahren dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen,
weil sie andere Kinder damit anstecken könnten. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot. Ist der Stuhl normal geformt, kann das Kind die Einrichtung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt diese Regelung nicht.

* Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Herausgegeben vom Robert-Koch-Institut und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Stand Mai 2002;

* § 34 Infektionsschutzgesetz, 01.01.2001

Ist die Erkrankung meldepflichtig? ***

Meldepflichtig ist der Verdacht auf oder die Erkrankung durch Rotaviren, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen.

_ der Verdacht auf oder die Erkrankung durch Rotaviren, wenn Kinder unter 6 Jahren betroffen sind, die eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, etc.) besuchen. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder.

_ der Labornachweis von Rotaviren.

*** §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz, 01.01.2001

 

 

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